Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Ein gesetzlich vorgeschriebener, für den Pflegebedürftigen kostenfreier Beratungsbesuch in der häuslichen Pflege.
Abrechnung:
Wir rechnen direkt mit den Pflegekassen ab.
Häufigkeit der Beratungsbesuche
- Pflegegrad 2 und 3: Alle 6 Monate (zweimal im Jahr).
- Pflegegrad 4 und 5: Alle 6 Monate (freiwillig oder auf Wunsch der Pflegekasse viermal im Jahr).
- Pflegegrad 1: Keine Pflicht, aber freiwillig/ empfohlen einmal pro Halbjahr
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